Streaming

Video, download, upload

Tastatur mit Raubkopie-Taste

Streaming - Video

Man wirft ihnen vor, sie haben sich im Internet ein Video angesehen und damit gleichzeitig kopiert, bzw. vervielfältigt und gegen Urheberrecht verstoßen. Die Vervielfältigung soll dadurch erfolgen, dass technisch beim Streamen der Film auf dem PC zwischengespeichert wird, damit er mit der entsprechenden Software angeschaut werden kann. Vom Grundsatz her liegt tatsächlich ein Zwischenspeichern und eine Vervielfältigung vor. Diese ist allerdings nach dem Urhebergesetz dann privilegiert, wenn die zwischen gespeicherten Dateien automatisch wieder gelöscht werden, es sich um eine flüchtige Zwischenspeicherung handelt. Dies beim Streamen der Fall. Voraussetzung für ein berechtigtes Ansehen ist allerdings weiter, dass die Vorlage nicht bereits rechtswidrig eingestellt war. Wenn für sie ersichtlich war, dass es sich um eine rechtswidrige Veröffentlichung handelt, so dürfen sie den Film nicht streamen. Ansonsten laufen sie Gefahr abgemahnt zu werden.

Streaming - Schadenersatz

Wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt, so berechnet sich der Schadensersatz grundsätzlich danach, was sie für die Nutzung hätten zahlen müssen. Dabei können Beträge von bis zu 200 € ausgeurteilt werden. Andere Gerichte gehen von einem Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 3000 € für ein kopiertes Musikalbum aus. Man muss also entsprechend argumentieren, um einen geringeren Schadensersatz zu vereinbaren.

 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG